SemesterTicket

Ordentlich Studierende der Hochschulen erwerben mit ihrem Studierenden-Ausweis das Semesterticket automatisch mit.

Der Vertrag über das Semesterticket wird zwischen der KVB (oder einem anderen Verkehrsunternehmen) und dem ASTA der jeweiligen Universität bzw. Fachhochschule abgeschlossen und gilt für alle Studierenden.

Der Fahrpreis für das Ticket wird von allen Studierenden zusammen mit dem studentischen Sozialbeitrag zum jeweiligen Rückmeldetermin eingezahlt. Das Semesterticket gilt jeweils ein Semester lang. Die Semesterdauer ist auf dem Studentenausweis vermerkt.

Die Hochschule entscheidet, welches Semesterticket sie ihren Studierenden anbietet:

1) Deutschlandweite Gültigkeit

Für das VRS-SemesterTicket gibt es als preisgünstige Alternative auch als Deutschlandticket für Studierende.

Alle Infos darüber, haben wir Ihnen auf unserer Deutschlandsemesterticket-Seite zusammengestellt.

2) Gültigkeit im VRS-Gebiet

Das VRS-SemesterTicket gilt für beliebig viele Fahrten im VRS-Netz. Es ist nicht übertragbar.

Mit dem VRS-SemesterTicket können Sie ein Fahrrad sowie weitere Personen zu diesen Zeiten mitnehmen:

  • montags bis freitags ab 15 Uhr, sowie samstags, sonntags und feiertags ganztägig bis zu 3 Kinder von 6 bis 14 Jahren
  • montags bis freitags ab 19 Uhr, sowie samstags, sonntags und feiertags ganztägig eine Person über 14 Jahren sowie ein Fahrrad

3) NRW-weite Gültigkeit

Mit dem SemesterTicket NRW können Studierende in ganz NRW alle Busse, Straßen- und Stadtbahnen sowie Nahverkehrszüge (2. Klasse) nutzen.

Das landesweit gültige SemesterTicket NRW ergänzt für einen Aufpreis das VRS-SemesterTicket. 

Beim SemesterTicket NRW besteht keine Mitnahmeregelung

So ist z.B. für die Fahrradmitnahme ein zusätzliches Ticket notwendig. Die unentgeltlichen Mitnahmeregelungen des VRS-SemesterTickets bleiben hiervon unberührt.